Widerrufsbutton-Pflicht: Was Online-Shops umsetzen müssen
Seit dem 19. Juni 2026 brauchen Online-Shops einen Button „Vertrag widerrufen“. Was § 356a BGB verlangt, für wen er gilt und wie du ihn in Shopify umsetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB in Online-Shops eine Widerrufsfunktion mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“.
- Abgefragt werden nur Name, Bestellung und E-Mail. Danach kommen „Widerruf bestätigen“ und eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit.
- Der Button muss hervorgehoben und leicht erreichbar sein, grundsätzlich ohne Login, solange die Widerrufsfrist läuft.
Wer online an Verbraucher verkauft, muss den Widerruf so einfach machen wie die Bestellung. Dafür gibt es seit Juni 2026 eine feste Vorgabe im BGB: den Widerrufsbutton, im Gesetz „Widerrufsfunktion“ genannt. Hier steht, was genau verlangt ist und woran Shops in der Praxis scheitern. Das ersetzt keine Rechtsberatung, hilft dir aber, die richtigen Fragen zu stellen.
Seit wann gilt die Pflicht?
Seit dem 19. Juni 2026. An diesem Tag ist § 356a BGB in Kraft getreten. Er steht im Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts, verkündet am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 28). Die Vorgabe kommt aus der EU: Die Richtlinie (EU) 2023/2673 hat dafür Artikel 11a in die Verbraucherrechte-Richtlinie eingefügt. Die Pflicht gilt deshalb in allen EU-Staaten.
Für wen gilt der Widerrufsbutton?
Für alle Unternehmen, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern über eine Online-Benutzeroberfläche schließen. Dazu zählen nach der Gesetzesbegründung Websites, Online-Shops und Apps. Die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle. Voraussetzung ist, dass ein Widerrufsrecht besteht. Reine B2B-Shops sind nach Auskunft der IHK Frankfurt ausgenommen.
Wer über Marktplätze wie eBay oder Etsy verkauft, bleibt selbst verpflichtet. Die technische Umsetzung liegt dort beim Betreiber der Plattform. Nach der Gesetzesbegründung muss der Händler ihn notfalls vertraglich dazu verpflichten.
Was genau verlangt ist
- Beschriftung „Vertrag widerrufen“ oder eine gleich eindeutige Formulierung, gut lesbar
- Hervorgehoben platziert, leicht zugänglich und ständig verfügbar, solange die Widerrufsfrist läuft
- Ein Formular mit genau drei Angaben: Name, Angaben zur Bestellung und die E-Mail-Adresse für die Bestätigung
- Ein zweiter Schritt mit dem Button „Widerruf bestätigen“, der den Widerruf abschickt
- Eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, in der Praxis per E-Mail, mit dem Inhalt des Widerrufs, Datum und Uhrzeit
Die Gesetzesbegründung wird an einigen Stellen konkreter. Der Button soll von jeder Unterseite erreichbar sein und grundsätzlich ohne Login. Steht er im Footer, muss er sich von AGB und Impressum abheben. Er darf dauerhaft sichtbar bleiben, auch nach Ablauf der Frist. Der Widerruf gilt als rechtzeitig, wenn der Kunde ihn vor Fristende über den Button abschickt.
Widerrufsbutton und Kündigungsbutton: der Unterschied
Den Kündigungsbutton gibt es seit dem 1. Juli 2022 (§ 312k BGB). Er gilt nur für laufende Verträge wie Abos und heißt „Verträge hier kündigen“, der zweite Schritt „jetzt kündigen“. Der Widerrufsbutton gilt für jeden Vertrag mit Widerrufsrecht, also auch für einen einzelnen Kauf. Wer Abos verkauft, braucht unter Umständen beide. Sie müssen klar getrennt sein, weil Kündigung und Widerruf unterschiedliche Folgen haben.
Typische Fehler
- Der Button steht nur im Kundenkonto, obwohl Gäste ohne Konto bestellen können.
- Der Link versteckt sich hinter „Weitere Links“ oder steht nur auf einer einzelnen Seite.
- Das Formular verlangt einen Grund für den Widerruf oder weitere Pflichtangaben.
- Eine eigene Beschriftung statt „Vertrag widerrufen“. Erlaubt, aber der Bitkom-Leitfaden rät zum Wortlaut aus dem Gesetz, um Streit zu vermeiden.
- Die Eingangsbestätigung fehlt, kommt verspätet oder nennt Datum und Uhrzeit nicht.
- Die Widerrufsbelehrung weist nicht auf die neue Funktion hin.
Was passiert, wenn der Button fehlt?
Ein fehlender Button ist von außen leicht zu sehen. Mitbewerber und Verbände können abmahnen und Unterlassung verlangen. Fehlt in der Widerrufsbelehrung der Hinweis auf die Widerrufsfunktion, verlängert sich die Widerrufsfrist auf zwölf Monate und 14 Tage. Bei weitverbreiteten Verstößen in mehreren EU-Staaten sind zusätzlich Bußgelder möglich.
So setzt du den Widerrufsbutton in Shopify um
In Shopify hast du zwei Wege: eine App aus dem Shopify App Store, die den Button über das Theme einblendet, oder einen Einbau direkt für deinen Shop. Apps kosten oft eine monatliche Gebühr. Prüfe am Ende in beiden Fällen diese Punkte:
- Link „Vertrag widerrufen“ auf jeder Seite, im Footer sichtbar abgesetzt von AGB und Impressum
- Formular ohne Login erreichbar, mit Name, Bestellnummer und E-Mail
- Zweiter Schritt mit „Widerruf bestätigen“
- Eingangsbestätigung per E-Mail mit Inhalt, Datum und Uhrzeit
- Eine Benachrichtigung an dich, damit du den Widerruf bearbeitest
- Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung angepasst, abgestimmt mit deiner Rechtsberatung
- Einmal selbst getestet: als Gast und auf dem Handy
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